Mindestens 2 Personen
Der eigene Verein
In wenigen Schritten zum Parkour | Freerunning Verein.
Übersicht
Die Schritte im Überblick
Festlegung Vereinsstatuten
Anzeige Vereinseinrichtung
Positiver Beschluss Vereinsbehörde
Aufnahme Vereinstätigkeit
ÖPFV – Mitglied werden
Verein gründen – Warum?
Es gibt eine Vielzahl an Beweggründen, warum die Einrichtung eines eigenen Vereines von Vorteil ist. Die Auswirkungen einer Vereinsgründung lassen sich dabei ganz grob in 2 Richtungen unterscheiden
- Direkte Vorteile für euch als Parkour / Freerunning Ausübende
- Ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung von Parkour als Sportart in Österreich
Welche Möglichkeiten sich genau für euch als Parkourausübende durch eine Vereinsgründung ergeben und was eine solche Gründung im Kontext von Parkour als Sportart in Österreich bedeutet, wird weiter unten genauer erläutert.
Einen Verein zu gründen ist keine Schwierigkeit. Ihr braucht keine Sorge haben, dass ihr dadurch mit Aufwand zugeschüttet werdet.
Bei Fragen unterstützt Euch der ÖPFV gerne.
Vorteile
Für euch als Ausübende
- Leichtere (und manchmal günstigere) Möglichkeit zur Einmietung in Hallen
- Zugang zu Geldern (Förderungen)
- Strukturierte Organisation der lokalen Parkourszene
- Anbieten von Dienstleistungen wie z.B.: Trainings für Mitglieder
- Finanzierung von Trainingsleitung/ Events / Jams durch mögliche Mitgliederbeiträge
- Offizielles Auftreten nach Außen
- Steuerrechtliche Vorteile
Anerkennung als Sportart
- Anerkennung von Parkour als Sportart in Österreich (nur mit einer Mindestzahl an Vereinen möglich)
- Sichtbarkeit in Statistiken (je mehr Mitglieder, desto mehr Gewicht)
- Organisation der Vereine über Mitgliedschaft beim ÖPFV
Schritt für Schritt zum eigenen Verein
Erste Schritte
Das Vereinsgesetz 2002 gibt vor, dass ein Verein aus mindestens zwei Personen besteht.
Das Anmelden eines Vereins geschieht in zwei Schritten:
Die Errichtung des Vereins und die Entstehung des Vereins. Mindestens zwei Personen beschließen die Gründung eines Vereins und einigen sich über die Statuten dieses Vereins. Bei der Errichtung des Vereins werden die organschaftlichen VertreterInnen (Obmann/Obfrau, Kassier, etc.) gemeldet.
Die Vereinsstatuten
In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins, einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit.
Hier ein Beispiel für eure Vereinsgründung, welches ihr für eure Zwecke anpassen könnt – Download Musterstatuten
Anzeige der Vereinseinrichtung
Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeige ist ein Exemplar der zwischen den GründerInnen vereinbarten Statuten beizulegen. Das Vereinsgesetz 2002 verlangt auch einige Angaben zu den handelnden Personen und die Angabe der künftigen Zustellanschrift des Vereins.
Die Errichtung des Vereins anzuzeigen, ist Aufgabe der GründerInnen oder der schon bestellten organschaftlichen Vertreter. Diese müssen die eigenhändig unterschriebene Anzeige an die Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörde als Vereinsbehörde erster Instanz richten. Örtlich zuständig ist jene Behörde, in deren Wirkungsbereich der Sitz des Vereins nach den Statuten liegt.
In Wien ist das beispielsweise die Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9. Mail: lpd-w-vereinsreferat@polizei.gv.at
Die Einsendung ist postalgisch und per Email möglich.
Nähere Informationen unter: Vereinsgründung
Beginn der Vereinstätigkeit
Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens (Fristablauf oder frühere Einladung der Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein.
Der Gründungsvorgang nach dem Vereinsgesetz 2002 ist damit abgeschlossen.
Nun beginnt die eigentliche Tätigkeit des Vereins. Dieser ist mit seiner Entstehung auch gleich handlungsfähig – durch seine Organe. Wurden die organschaftlichen Vertreter des Vereins bereits mit Anmeldung des Vereins bestellt, wird er nun durch diese statutengemäß vertreten. Wenn nicht, vertreten nach dem Gesetz die Gründer bis zur Bestellung organschaftlicher Vertreter gemeinsam den entstandenen Verein.
Die Bestellung organschaftlicher Vertreter muss aber innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung erfolgen. Andernfalls droht dem Verein die behördliche Auflösung. Gegebenenfalls müsste daher von vorne begonnen werden.
Als Beispiel für Wien gibt es hier die Möglichkeit dies Online durchzuführen: Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter
Kosten der Vereinsgründung
Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig und kostet 14,30 Euro.
Das beizufügende Exemplar der Statuten ist als „Beilage“ zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,90 Euro (max.21,80 Euro) zu entrichten sind. Ein Bogen sind zwei Blatt (vier DIN A4 Seiten).
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel ein Zahlschein übersandt.
Laufende Kosten sind mit einem Verein grundsätzlich keine verbunden, außer es werden Verträge abgeschlossen, beispielsweise Hallen angemietet.
Außerdem fallen normalerweise Kontogebühren an, bei etwaiger Erstellung eines Vereinskontos Eurer Bank.
Mitgliedschaft beim ÖPFV
Wenn ihr euren Verein gegründet habt und die vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, könnt ihr euch als Verein beim ÖPFV als Mitglied registrieren: Hier anmelden
Informiert euch nochmal über die Vorteile eines Beitritts.
Dieser Schritt basiert auf Freiwilligkeit.
Muster
Offizielle Muster zur Vereinserrichtung und zur Bestellung der organischen VertreterInnen sind auf Help-gv zu finden.
Versicherung
Die richtige Absicherung
ÖPFV-Mitgliedsvereine erhalten professionelle Beratung und Absicherung in den Bereichen Haftpflicht, Rechtsschutz oder Unfallvorsorge.
- Für Vereine bzw. Teams
- Für Veranstaltungen
Mit der richtigen Absicherung können Sie sich voll auf Ihren Sport und/oder Ihre Veranstaltung konzentrieren.
Sollte es einmal zu einem Vorfall wie in den folgenden beiden Beispielfällen kommen, werden dadurch entstehende Kosten von der Versicherung übernommen:
Bei einer Veranstaltung fällt ein Teil eines Hindernisses auf einen Zuschauer und verletzt diesen. Er fordert nun Schadenersatz vom Veranstalter.
Während des Trainings verletzt sich eine Athletin. Dadurch kommt es zu Behandlungskosten, die nur zum Teil von der Sozialversicherung übernommen werden.
Mag. Christian Eder
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Mobil: +43 650 809 8009
E-Mail: christian.eder@uniqa.at
Für besonders attraktive Konditionen, bitte auf die
ÖPFV-Mitgliedschaft hinweisen
Veranstaltung - Haftpflicht
Ein ÖPFV Mitgliedsverein richtet einen (internationalen) Wettbewerb, Jam o.ä. aus, der 3 Tage lang dauert (inkl. Auf- und Abbau) und zu dem bis zu 500 Teilnehmer/innen (inkl. Zuschauer/innen) erwartet werden.
Es wird eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von EUR 1.000.000,- abgeschlossen.
Die Prämie beträgt einmalig EUR 173,48 (inkl. Steuer)
Kollektivunfallversicherung
Ein ÖPFV Mitgliedsverein schließt eine Kollektivunfallversicherung für alle 20 Vereinsmitglieder ab. Im Rahmen der Vereinstätigkeit kann auch an nationalen und internationalen Wettbewerben teilgenommen werden.
Kapitalleistung bei unfallbedingter dauernder Invalidität (ab 50%): je nach Invaliditätsgrad bis zu EUR 200.000,-
Kapitalleistung bei Unfalltod: EUR 10.000,-
Unfallkosten (z.B. Arzt- und Therapiekosten nach einem Unfall): tatsächliche Kosten bis zu EUR 2.000,-
Die Versicherung gilt für Unfälle bei Vereinsveranstaltungen, Vereinsversammlungen und Festlichkeiten (nicht jedoch bei der berufsmäßigen und/oder entgeltlichen Ausübung des versicherten Sportes).
Die Prämie für die 20 Vereinsmitglieder beträgt insgesamt EUR 652,40 / Jahr (inkl. Steuer).
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